Teilnahme- und Garantiebedingungen "ContiGarant"

In diesem Abschnitt finden Sie den vollständigen Überblick über die offiziellen und verbindlichen ContiGarant Regeln betreffend NFZ-Reifen und die Rahmenbedingungen zur Nutzung des Programms (im weiteren Verlauf "ContiGarant" genannt). Widersprüche oder Einwände zu diesem Dokument werden nur in schriftlicher Form anerkannt.

Wir unterscheiden generell zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie für Produkte des Unternehmens Continental. Die gesetzliche Gewährleistung ist Bestandteil eines jeden Kaufprozesses und gilt für danach auftretende Schäden durch Produktionsfehler. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und/oder das gesetzliche Widerrufsrecht bleiben unberührt.

ContiGarant ist dagegen eine freiwillige Garantie gegen Gewaltschäden für Nfz Reifen in den Zollgrößen 19.5 bis 22.5 der Marke Continental, die nach dem Kauf durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer (im weiteren Verlauf „Teilnehmer“) registriert werden müssen.

Der Verwalter und Anbieter von ContiGarant

Die Continental Reifen Austria GmbH, eine nach den österreichischen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß organisierte juristische Person mit Sitz in der Triester Straße 14, 2351 Wiener Neudorf und eingetragen im Amtsgericht Landgericht Wiener Neustadt unter der Nummer FN 83449 w, ist Verwalter und Anbieter von ContiGarant (im weiteren Verlauf „Anbieter“ oder „Continental“).

1. Dauer von ContiGarant

Das Programm ContiGarant beginnt ab dem Kauf eines Neureifens für maximal 2 Jahre bzw. bis zur Entscheidung des Anbieters, dieses Programm zu beenden. Der Teilnehmer behält seinen Zugang bis mindestens 24 Monate nach der Benutzerregistrierung. Der Teilnehmer wird über die Beendigung von ContiGarant auf der Website www.contigarant.at (im Folgenden „ContiGarant-Seite“) informiert.

2. Gültigkeit von ContiGarant

ContiGarant im Ersatzgeschäft wird nur in Österreich angeboten. Diese freiwillige Garantie umfasst Reifen, die von Teilnehmern im Handel oder über einen Online-Anbieter mit Sitz in Österreich ordnungsgemäß gekauft wurden. Die Garantie wird ausschließlich über die ContiGarant-Seite angeboten. Die im weiteren Verlauf beschriebenen Rahmenbedingungen beziehen sich auf diese Reifen, also Reifen, die in Österreich gekauft wurden.

3. Rahmenbedingungen der freiwilligen Garantie für Continental Nfz Reifen in den Zollgrößen 19.5 bis 22.5:

Um am Programm ContiGarant teilnehmen zu können, muss sich der Teilnehmer auf der ContiGarant-Seite registrieren. Um die freiwillige Garantie in Anspruch nehmen zu können, ist der Teilnehmer aufgefordert, eine Kopie des Kaufbeleges auf die ContiGarant-Seite inklusive Teilnehmerdaten für die Zuordnung hochzuladen.

ContiGarant ist gültig für alle Continental Nfz Neureifen in den Zollgrößen 19.5 bis 22.5. Die Aktion gilt nicht für ContiLifeCycle Produkte, ContiRe und ContiTread.

Erstattungshöhe:

  • 100% des Kaufpreises des dem Garantiefall unterliegenden Reifens im ersten Jahr
  • 75% des Kaufpreises des dem Garantiefall unterliegenden Reifens im zweiten Jahr

anhand der Rechnungsdaten.

4. Freiwillige Garantie

Wenn der Teilnehmer die Reifen unter den in diesen Verfahrens- und Anwendungsregeln festgelegten Bedingungen einsetzt, kann er die freiwillige Garantie für seine registrierten Continental-Reifen in Anspruch nehmen. Im Falle der Anerkennung der freiwilligen Garantie erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung per Überweisung durch einen externen Dienstleister im Auftrag von Continental. Hierfür muss der Teilnehmer, dem externen Dienstleister seine geschäftliche Bankverbindung (IBAN und BIC) zur Verfügung stellen. Die Höhe der Rückerstattung wird anhand des Kaufbeleges ermittelt. Nachträgliche mögliche Zusatzerstattungen, z.B. durch eventuell in der Zwischenzeit stattgefundene Preisänderungen, können nicht berücksichtigt werden.

  • Wert der Rückerstattung im 1. Jahr = 100 % des Kaufpreises pro Reifen ohne Dienstleistung
  • Wert der Rückerstattung im 2. Jahr = 75 % Kaufpreises pro Reifen ohne Dienstleistung

Ist der Reifenpreis im Kaufbeleg nicht einzeln oder in Summe ausgewiesen, wird ein kalkulatorischer Preis in Anlehnung an den Marktpreis zum Stand des Kaufdatums von Continental ermittelt und rückerstattet. Weitere Positionen wie z.B. Auswuchten, entstandene Standzeiten und weitere reifenbezogene Kosten, werden nicht erstattet.

5. Garantieansprüche von ContiGarant können nur geltend gemacht werden,

  1. wenn die Reifen über die ContiGarant-Seite durch den Teilnehmer registriert wurden
  2. wenn die Reifen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf der Reifen mit der Seriennummer des Reifens registriert wurden
  3. wenn irreparable Schäden eintreten, die nicht aus einem artfremden Einsatz rühren und die während der Standardoperation des Fahrzeugs verursacht wurden

    Dazu gehören:

    • Seitenwand- und Anfahrschäden, die durch äußere Einflüsse verursacht wurden (z.B. an Bordsteinkanten oder Verletzungen der Lauffläche, Schnitte oder Schäden durch einen Anprall)
    • Irreparable Punktionen des Reifens, die einen größeren Umfang haben (z.B. durch Nägel, Schrauben oder Glas)
    • Bei Vandalismusschäden mit polizeilicher Dokumentation
  4. wenn der Teilnehmer der ursprüngliche Käufer ist. Die Teilnahme an ContiGarant ist nicht übertragbar.
  5. wenn es sich um die definierten Reifenlinien unter Punkt 3. handelt.
  6. wenn bei Continental Nfz Reifen die 24-monatige erweiterte Garantie ab der Registrierung nicht abgelaufen ist.

6. Garantieansprüche können nicht in Anspruch genommen werden

  1. wenn Reifenschäden eintreten, die von den in Punkt 5. genannten Bedingungen abweichen
  2. für das Abschleppen zum nächstgelegenen Servicecenter, Reparatur oder Austausch von Reifen oder Ersatzreifen usw. oder Ausgleich dieser Kosten
  3. für Reifen, für die der Ursprung nicht nachgewiesen werden kann (z.B. fehlende Seriennummer) oder bei denen die Art der Beschädigung bei der Garantieuntersuchung nicht nachgewiesen werden kann
  4. für Reifen, die durch Naturkatastrophen und Feuer beschädigt wurden oder für gestohlene Reifen
  5. für falsch reparierte Reifen oder falsch nachgeschnittene Reifen
  6. wenn es sich um Mängel bei der Reifenherstellung handelt (die unter das gesetzlich vorgeschriebene Standardverfahren für Gewährleistungsansprüche fallen)  Dann gilt der Standardprozess für eine Gewährleistung seitens der Continental Reifen Austria GmbH
  7. bei ungleichem Verschleiß oder falscher Nutzung aufgrund eines mechanischen Ausfalls des Fahrzeugs oder eines schlechten technischen Zustands des Fahrzeugs, Verschleiß durch die Auswirkungen von Fahrwerksteilen (Stoßdämpfer, Geometrie), Betrieb mit nicht angepasstem Reifenfülldruck oder durch die Nutzung mit einem überlasteten Fahrzeug
  8. bei nicht fachgerechter Montage oder Demontage des Reifens, ebenso bei Verwendung von nicht zugelassenen Felgen
  9. für Reifen, die bei Wettbewerben oder anderen Veranstaltungen verwendet bzw. nicht für den ursprünglich gedachten Einsatz genutzt wurden. Zum Beispiel für Reifen, die in einer eindeutig falschen Anwendung verwendet wurden
  10. für Reifenschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Teilnehmer herbeigeführt wurden

7. Bedingungen für die Teilnahme an ContiGarant

Teilnehmer dieses Programms kann jeder gewerbliche Nutzer sein, der seinen Sitz oder eine Niederlassung in Österreich hat. An dem Programm können keine Personen teilnehmen, die an der organisatorischen Beziehung beteiligt sind, d. h. Personen, die den Kurs von ContiGarant beeinflussen, die Organisatoren von ContiGarant sind, sowie Personen, die direkt mit diesen Personen, ihren Geschwistern und ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau und anderen nahen Personen verbunden sind. Wird eine ausgeschlossene Person trotz obiger Angaben Teilnehmer am Programm, so kann die Garantie/Erstattung verweigert werden.

8. Teilnahme an ContiGarant

Der Teilnehmer wird zum Nutzer von ContiGarant:

  1. In dem Moment, in dem er sich auf der ContiGarant-Seite registriert; der Teilnehmer wird über die erfolgreiche Registrierung sowie die Registrierung der Reifen per E-Mail informiert.

    Für die Anmeldung bei ContiGarant muss der Teilnehmer verschiedene Pflichtfelder ausfüllen.

    Gewerbekunden:

    • Vor- und Nachname
    • E-Mail des Ansprechpartners
    • Firmendaten: Firmenname, Straße, Nr, PLZ, Ort
    • Zuständiger Continental Kundenbetreuer (optional)
    • Reifengröße
    • Laufflächenprofil
    • Seriennummer des Reifens (vor der Montage abzulesen)
    • Upload: Reifenrechnung

    Im Falle der Anerkennung der Garantie erhält der Teilnehmer den Auszahlungsbetrag per Überweisung. Hierfür muss der Teilnehmer im Zuge der Online-Schadensmeldung seine geschäftliche Bankverbindung (IBAN und BIC) angeben.

    Wenn der Teilnehmer zugestimmt hat, indem er die Bedingungen von ContiGarant akzeptiert, wird das Benutzerkonto auf der ContiGarant-Seite erstellt. Gleichzeitig stimmt der Teilnehmer der Verarbeitung personenbezogener Daten zu.

    Die Registrierungsdaten dienen zur eindeutigen Identifizierung des Käufers der Reifen und können gleichzeitig vom Teilnehmer auf dieser ContiGarant-Seite überprüft und verwaltet werden.

  2. Nach der Registrierung ist der Teilnehmer berechtigt, für beschädigte Reifen eine Garantie (gemäß dieser Verfahrens- und Anwendungsregeln) für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ab dem Kaufdatum des Reifen zu erheben.

    Der Grundsatz der Garantie besteht darin, dem Teilnehmer eine Entschädigung für beschädigte Reifen zu gewähren, die ordnungsgemäß gekauft und anschließend auf der ContiGarant-Seite registriert wurden und alle Bedingungen gemäß den vorliegenden ContiGarant-Regeln erfüllen. Der Anbieter verpflichtet sich, den Restwert der spezifizierten Reifen der Marke Continental (gemäß Punkt 4.) zu zahlen.

  3. Die Garantie muss nach eingetretenem Schadensfall innerhalb von 30 Tagen geltend gemacht werden. Dafür ist über die ContiGarant-Seite Kontakt zu dem von Continental mit der Abwicklung beauftragten Dienstleister aufzunehmen. Damit der Schadensfall bewertet werden kann, sind Fotos vom beschädigten Reifen anzufertigen und auf der ContiGarant-Seite hochzuladen.

    Im Rahmen der Garantieregeln muss der Teilnehmer für jeden Garantieanspruch eine hochgeladene Rechnung vorlegen. Diese Daten wurden bereits bei der Registrierung abgefragt.

    Die Anfrage wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Forderung bearbeitet.

  4. Der Teilnehmer wird über die Bearbeitung des Garantieanspruchs informiert. Im Falle der Garantiegewährung erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung per Überweisung durch einen externen Dienstleister im Auftrag von Continental. Hierfür muss der Teilnehmer dem externen Dienstleister seine geschäftliche Bankverbindung (IBAN und BIC) zur Verfügung stellen. Der Teilnehmer kann den Status des Garantieantrags in seinem Konto-Login auf der ContiGarant-Seite, einsehen.

    Im Falle einer Ablehnung des Garantieanspruchs wird der Teilnehmer darüber per E-Mail unter Angabe des Ablehnungsgrundes informiert.

  5. Bis zum Abschluss des Bewertungsprozesses ist der Teilnehmer verpflichtet den beschädigten Reifen aufzubewahren und gegebenenfalls für eine Begutachtung seitens Continental zur Verfügung zu stellen.

9. Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

Durch die Registrierung auf der ContiGarant-Seite erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für diese Zwecke einverstanden. Weitere Informationen findet der Teilnehmer im zugehörigen Datenschutzhinweis.

10. Zusätzliche ContiGarant-Bedingungen

Jeder Teilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl an Reifen registrieren, die den Bedingungen für ContiGarant entsprechen.

Jeder Teilnehmer kann maximal 12 Schadensfälle pro Jahr geltend machen.

Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, anstelle der Rückerstattung eine andere Erstattung zu verlangen und kann nicht mehr verlangen, als ihm zugesprochen wurde. Beleg dafür sind die zur Verfügung gestellten Rechnungsdaten. Der Anbieter ist dem Teilnehmer von ContiGarant in keiner anderen Art und Weise verpflichtet und der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine andere Erstattung als die in diesen Regeln genannten. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Leistungen Dritter.

Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die technische Ausrüstung des Teilnehmers und anderer Personen im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiGarant, oder dem Herunterladen von Material mit Bezug auf die ContiGarant-Teilnahme, sowie für sonstige technische Telekommunikationsschwierigkeiten oder -mängel, die während des Programms auftreten, für die Geschwindigkeit der technischen Verbindung oder andere mögliche Mängel, die im Zusammenhang mit ContiGarant oder in Verbindung mit elektronischen Kommunikationsnetzen, Mobilfunkbetreibern oder deren Verfügbarkeit für Teilnehmer entstehen, oder für Schäden an und von Schäden durch Computer.

Der Teilnehmer kann keine andere als die ihm gewährte Garantie verlangen. Die Garantie kann nicht in einer anderen Zahlungsform, bis auf die genannte Form, ausbezahlt werden.

Dem Teilnehmer ist nur gestattet, von allen vom Anbieter angebotenen Garantie- und Unterstützungsleistungen immer nur eine Gewährleistungs- oder Garantieanfrage vergütet zu bekommen. So kann z.B. für einen registrierten Reifen entweder ein Garantieanspruch gemäß ContiGarant oder ein Gewährleistungsanspruch aufgrund gesetzlicher Standardgewährleistungsansprüche (oder möglicherweise anderer ähnlicher Leistungen von Continental) geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass eine doppelte Kostenerstattung nicht möglich ist.

Der Anbieter entscheidet endgültig über Beschwerden oder sonstige Einwände, wodurch die getroffene Entscheidung final ist.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme an ContiGarant oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Gewährleistungsansprüchen entstehen. So kann z.B. keine Inanspruchnahme für Schäden am Fahrzeug geltend gemacht werden.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit von jedem registrierten Teilnehmer zu verlangen, dass dieser jedes für ContiGarant und seine Anwendung oder den registrierten Continental-Reifen relevante Dokument einreicht, um das Recht auf Teilnahme an ContiGarant zu überprüfen, insbesondere im Falle eines vermuteten unlauteren Verhaltens, auch wenn der Teilnehmer sein Recht auf Gewährleistung noch nicht ausgeübt hat.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von ContiGarant auszuschließen, wenn der Anbieter einen berechtigten Verdacht auf betrügerisches oder unlauteres Verhalten auch gegenüber Dritten hat. Der Anbieter behält sich das Recht vor, keine Erstattung zu gewähren, wenn Zweifel an der Art und Weise der Inanspruchnahme der ContiGarant-Garantie bestehen oder der Teilnehmer gegen die Programmregeln verstößt oder wenn der Teilnehmer Maßnahmen ergreift, die gegen die Grundsätze der guten Sitten oder des fairen Spiels verstoßen.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Programmlaufzeit von ContiGarant zu ändern, das Programm ContiGarant zu verschieben, zu unterbrechen oder zu kündigen oder einseitig seine Regeln für die gesamte Programmlaufzeit von ContiGarant ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung zu ändern oder zu ergänzen, indem er die Änderung auf der ContiGarant-Seite ankündigt, sofern stets gültige und vollständige Regeln zur Verfügung stehen. Das Recht des Anbieters, das Programm ContiGarant zu beenden, gilt in erster Linie (aber nicht ausschließlich) für Fälle, in denen es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, plangemäß vorzugehen, z.B. wegen höherer Gewalt oder wegen einer Störung der Informationstechnologie, die für das Programm erforderlich sind, oder aus anderen technischen, organisatorischen, finanziellen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, Sicherheit, Integrität und den normalen und ordnungsgemäßen Betrieb des Programms ContiGarant beeinträchtigen könnten, und/oder wenn das Programm ContiGarant aufgrund von Computerfälschungen nicht fortgeführt werden kann. Dazu gehören Betrug, Manipulation, technisches Versagen oder andere Gründe, die sich der Kontrolle des Anbieters entziehen und die die Sicherheit der Verwaltung, Fairness, Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Programms stören oder gefährden.

Der Anbieter von ContiGarant ist berechtigt, die Erfüllung aller Bedingungen für die Teilnahme am Programm zu prüfen und im Falle einer Streitigkeit eine endgültige Entscheidung über alle Fragen im Zusammenhang mit ContiGarant zu fällen. Der Anbieter hat das Recht, jeden Teilnehmer von dem Programm auszuschließen, wenn dieser Teilnehmer gegen die Regeln verstößt, ohne dass dem Teilnehmer ein Recht auf Ersatz von Kosten oder Schäden zukommt, die dadurch dem Teilnehmer im Anschluss entstehen könnten.

Der vollständige Wortlaut der Regeln ist stets auf der ContiGarant-Seite verfügbar. Die Verfahrensregeln können in gekürzter Form über Werbematerial im Zusammenhang mit ContiGarant mitgeteilt werden, jedoch gelten die vollständigen Regeln als die einzigen, endgültigen und verbindlichen Regeln innerhalb des Programms ContiGarant. Fragen zum Programm können an support@contigarant.at gerichtet werden.

Teilnehmer, die die Bedingungen für die Teilnahme an ContiGarant nicht erfüllen oder gegen die ContiGarant-Regeln verstoßen, werden nicht in das Programm ContiGarant aufgenommen. Auch wenn diese Personen bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt einer Garantie vermeintlich erfüllen, z.B. aufgrund falscher Informationen, haben diese Personen keinen Anspruch auf Leistungen aus dem ContiGarant-Programm. Der Teilnehmer wird ausgeschlossen, wenn der Anbieter berechtigten Verdacht für Betrug oder unfaires Betragen hat. Das gilt auch für den Fall, wenn der Teilnehmer das ContiGarant-Programm durch Dritte ausnutzen will oder gegen das Fairplay verstößt.

Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wiener Neustadt, Österreich.